Was bedeutet notariell beglaubigte Übersetzung?
Notariell beglaubigte Übersetzung ist ein Begriff, der häufig verwendet wird – jedoch irreführend sein kann. In den allermeisten Fällen ist damit eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer gemeint. Es handelt sich dabei nicht um eine notarielle Leistung, sondern um eine zertifizierte Übersetzung, die mit Stempel und Unterschrift des Übersetzers versehen wird. Ein Notar ist dabei nicht beteiligt.
Nur in seltenen Spezialfällen – etwa bei bestimmten ausländischen Behörden – kann eine Zusatzbeglaubigung durch einen Notar verlangt werden. Dies betrifft jedoch nur einen sehr kleinen Teil aller Übersetzungsanfragen. In der Regel genügt die klassische beglaubigte Übersetzung, wie sie von unseren beeidigten Übersetzern angefertigt wird, vollkommen.
Für standesamtliche Verfahren wie eine Eheschließung wird hingegen häufig eine beglaubigte Übersetzung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten richten sich nach mehreren Faktoren. Wichtig zu wissen: Eine sogenannte „notariell beglaubigte Übersetzung“ ist preislich identisch mit einer normalen beglaubigten Übersetzung – da es sich um denselben Vorgang handelt.
- Sprachkombination
- Umfang und Inhalt des Dokuments
- Fachgebiet (z. B. juristisch, medizinisch, akademisch)
- Formatierung und Layout-Vorgaben
- Express-Bearbeitung oder Standardlieferzeit
Mit unserem Preisrechner erhalten Sie in wenigen Sekunden ein individuelles Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung – schnell, digital und ohne Registrierung.
Beglaubigte Übersetzungen bieten wir auch für weniger verbreitete Sprachen wie Urdu, Armenisch, Indonesisch an.
Online bestellen – deutschlandweit verfügbar
Ob Berlin, Frankfurt oder Köln – unsere beglaubigten Übersetzungen sind bundesweit verfügbar. Der gesamte Prozess erfolgt bequem online:
- 1. Dokument hochladen und Preis berechnen lassen
- 2. Beglaubigte Übersetzung beauftragen
- 3. Online-Status jederzeit einsehbar
- 4. Lieferung als Scan per E-Mail und Original per Post
Häufig gestellte Fragen zur beglaubigten Übersetzung
Kann ein Notar eine Übersetzung beglaubigen?
Nein. Ein Notar kann lediglich ein Originaldokument oder eine Kopie davon beglaubigen – also die Echtheit bestätigen. Die eigentliche Übersetzung wird danach von einem vereidigten Übersetzer angefertigt, der sie mit der notariell beglaubigten Kopie verbindet und offiziell bestätigt.
Wer darf eine Übersetzung beglaubigen?
Nur gerichtlich vereidigte Übersetzer – nicht Notare. Sie sind gesetzlich befugt, den Inhalt rechtsgültig zu bestätigen.
Was bedeutet notariell beglaubigte Übersetzung?
Eigentlich nur ein Begriff – in Deutschland übernehmen Notare diese Aufgabe nicht. Die Beglaubigung erfolgt ausschließlich durch vereidigte Übersetzer.
Wie wird geliefert?
Sie erhalten die Übersetzung digital per E-Mail und – bei Bedarf – das beglaubigte Original per Post.
Gibt es in Deutschland notariell beglaubigte Übersetzungen?
In Deutschland gibt es keine „notariell beglaubigte Übersetzung“ im eigentlichen Sinne. Notare dürfen keine Übersetzungen bestätigen. Nur gerichtlich vereidigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen.


