Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich nach 47 Jahren Mitgliedschaft die Europäische Union verlassen. Das Wort Brexit setzt sich also aus zwei Wörtern zusammen: Britain (deutsch: Großbritannien) und Exit (deutsch: Ausstieg). Was es mit dem Brexit auf sich hat, erfahren Sie hier.

Wer oder was ist die EU?

Die Europäische Union (EU) ist eine wirtschaftliche und politische Vereinigung und besteht aus insgesamt 27 europäischen Mitgliedsländern. Alle Mitgliedsländer teilen die Werte der EU: Die Würde des Menschen, Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Im Jahr 2012 wurde der EU sogar der Friedensnobelpreis verliehen. Sie wurde u. a. für ihren Einsatz für Frieden, Demokratie und Menschenrechte in Europa ausgezeichnet. Deutschland gehört neben Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden zu den Gründerländern. Nach und nach haben sich 22 weitere Länder angeschlossen und es wurde ein großer, gemeinsamer Binnenmarkt gegründet.

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich nach 47 Jahren Mitgliedschaft die Europäische Union verlassen. Damit gehört Großbritannien nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an und verliert die Rechte, die ihm als EU-Mitglied zustanden.

Der Weg zum Brexit

Im Juni 2016 gab es in Großbritannien einen Volksentscheid, indem die Mehrheit für einen Austritt aus der EU gestimmt hat. Nun fragen Sie sich bestimmt, was die Briten zum Austritt bewegt hat.

Die Briten wollten schon immer mehr eigene Entscheidungsfreiheit haben. In der damaligen Finanzkrise wollten sie zum Beispiel keine finanzielle Unterstützung an Griechenland abgeben, außerdem haben sie nicht den Euro als Währung wie die meisten anderen EU-Mitglieder, sondern das Pfund. Ebenso wenig waren sie davon begeistert, dass durch die geltenden Regelungen EU-Bürger anderer Staaten in ihrem Land leben und arbeiten durften. Eines der wichtigsten Argumente für den Austritt war aber die zu zahlende Beitragssumme an die EU. Tatsächlich war Großbritannien der zweitgrößte Nettozahler in der EU.

Trotzdem fiel das Ergebnis sehr knapp aus: fast 52% stimmten für den Austritt aus der EU, 48% stimmten dagegen. Als Folge dessen kündigte der damalige Premierminister David Cameron, welcher sich für den Verbleib in der EU eingesetzt hatte, seinen Rücktritt an. Noch im selben Jahr wurde Theresa May seine Nachfolgerin, welche den Austritt mit der EU verhandelte.

Im Juni 2017 begannen die ersten Verhandlungen mit der EU-Kommission und im November 2018 wurde das Brexit-Abkommen nach langen Verhandlungen von allen 27 Mitgliedsstaaten unterschrieben – jedoch nicht vom britischen Parlament. Während der Verhandlungen gab es immer wieder Streit und Unstimmigkeiten bzgl. der Länder Irland und Nordirland, welche zwei unterschiedliche Länder sind, von denen nach dem Brexit nur noch eins zur EU gehören sollte. Mit Mays Lösungsvorschlag, welcher Grenzkonflikte verhindern sollte, waren nicht alle einverstanden. Es ging sogar soweit, dass ein Misstrauensvotum gegen May eingeleitet wurde, welches sie aber überstand. Den Vertrag, den May dann mit der EU ausgehandelt hat, legte sie dem britischen Parlament insgesamt dreimal vor, doch das Parlament stimmte dem Vertrag nicht zu. Die Verhandlungen dauerten mit Aufschub bis Juli 2019 an, als Theresa May zurücktrat und Boris Johnson neuer Premierminister wurde. Er vollzog dann den Brexit-Austritt:

Im Dezember 2019 legte er dem britischen Parlament einen neuen Vertragsentwurf vor, der mit der EU ausgehandelt wurde. Im Januar 2020 wurde der Vertrag dann endlich von allen Parteien bestätigt und Großbritannien verließ am 31. Januar 2020 offiziell die Europäische Union. Am 1. Januar 2021, nach einer langen Übergangsphase, ist Großbritannien dann endgültig aus der EU ausgetreten.

Regelungen zwischen der EU und Großbritannien

Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die EU und das Vereinigte Königreich aber weiterhin enge Partner und Freunde bleiben. Damit die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geregelt sind, gibt es nun vier Abkommen:

Das Austrittsabkommen (ab 1. Februar 2020)

Das Handels- und Kooperationsabkommen (vorläufig ab 1. Januar 2021)

Das Abkommen zu Sicherheitsverfahren für Verschlusssachen (vorläufig ab 1. Januar 2021)

Das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie (vorläufig ab 1. Januar 2021)

Trotz der festgelegten Regelungen wird vermutet, dass es erhebliche Störungen im Warentransport von und nach Großbritannien geben wird. Doch der Brexit soll nicht nur Auswirkungen auf das Exportgeschäft haben, sondern auch auf kleine Unternehmen, die Finanzbranche, die Automobilbranche und nicht zuletzt die Verbraucher.

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