Ob eine Behörde eine Übersetzung annimmt, hängt weniger von der Sprachqualität ab als von der Form: Die Übersetzung muss von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer stammen und mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift versehen sein. Bei Linguation sind das in Deutschland vereidigte Übersetzer; entscheidend ist die Vereidigung, nicht der Standort des Übersetzers. Diese Seite zeigt, bei welchen Stellen beglaubigte Übersetzungen üblicherweise verlangt werden und was Sie vorab klären sollten. Welche Unterlagen genau gebraucht werden, legt immer die jeweilige Stelle fest.

Standesamt

Für Eheschließung, Namenserklärungen oder die Beurkundung einer Geburt verlangen Standesämter fremdsprachige Urkunden in beglaubigter Übersetzung, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis. Ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist, hängt vom Herkunftsland ab, siehe Apostille – was ist das?

Ausländerbehörde und Visum

Für Aufenthaltstitel, Familiennachzug und Einbürgerung werden häufig Urkunden, Zeugnisse und Führungszeugnisse in beglaubigter Übersetzung verlangt. Die Liste der benötigten Unterlagen gibt die Behörde vor. Eine Orientierung bieten die Beiträge Unterlagen für den Einbürgerungsantrag, Familienzusammenführung: Dokumente übersetzen und Aufenthaltstitel: Dokumente übersetzen.

Hochschulen und Bewerbungsportale

Hochschulen und Bewerbungsportale wie uni-assist verlangen für ausländische Zeugnisse meist beglaubigte Übersetzungen und teils zusätzlich beglaubigte Kopien der Originale. Typisch sind Zeugnisse, Abiturzeugnisse, Diplome und Notenübersichten. Die Zulassungsstelle nennt die genauen Anforderungen; die Notenumrechnung nimmt die Hochschule selbst vor.

Anerkennung beruflicher Abschlüsse

Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, etwa von Ärztinnen, Ärzten oder Pflegekräften, verlangen die zuständigen Stellen beglaubigte Übersetzungen, häufig nach den Originalen oder beglaubigten Kopien. Mehr dazu: Berufliche Anerkennung in Deutschland und Anerkennung von Ausbildungsnachweisen.

Führerscheinstelle

Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wird eine Übersetzung verlangt. Welche Übersetzungen die Fahrerlaubnisbehörde akzeptiert, entscheidet die Behörde selbst; fragen Sie vorab nach. Hintergründe: Führerschein übersetzen lassen und Umschreibung ausländischer Führerscheine.

Gerichte, Notare und Rechtsanwälte

Gerichte und Notare erwarten für Urteile, Vollmachten, Verträge und Erbscheine beglaubigte Übersetzungen vereidigter Übersetzer. Siehe Vollmacht übersetzen lassen und Gerichtsunterlagen übersetzen.

Botschaften, Konsulate und Behörden im Ausland

Für Behörden im Ausland gelten eigene Regeln: Manche verlangen eine Übersetzung im Zielland, andere akzeptieren die Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Deutschland, häufig zusammen mit Apostille oder Legalisation. Für Konsulate können Sie bei der Bestellung die Option „Einreichung beim Konsulat“ wählen. Mehr dazu: Apostille übersetzen lassen.

Arbeitgeber

Bei Bewerbungen genügt häufig eine einfache Übersetzung; beglaubigte Übersetzungen werden vor allem von Behörden und Hochschulen verlangt. Die Unterschiede erklärt Beglaubigte oder normale Übersetzung.

Vorab klären: die Checkliste

  • Welche Dokumente verlangt die Stelle, und in welcher Sprache?
  • Ist eine beglaubigte Übersetzung nötig oder genügt eine einfache?
  • Reicht ein Scan oder wird das Original mit Stempel verlangt?
  • Sind zusätzlich Apostille, Legalisation oder beglaubigte Kopien nötig?
  • Bis wann brauchen Sie die Übersetzung? Express: kleine Dokumente in 6 bis 24 Stunden, beglaubigte Eilübersetzungen in 24 bis 48 Stunden

Wenn die Behörde Rückfragen hat

Melden Sie sich bei uns. Was wir in diesem Fall tun und wo unsere Möglichkeiten enden, steht unter Qualität und Vertrauen.

Häufige Fragen

Wird eine beglaubigte Übersetzung auch anerkannt, wenn der Übersetzer in einer anderen Stadt sitzt?

Ja. Maßgeblich ist, dass der Übersetzer in Deutschland gerichtlich vereidigt ist, nicht sein Wohnort. Ein Standesamt in Hamburg erkennt die Übersetzung eines in München vereidigten Übersetzers in der Regel genauso an wie die eines Übersetzers vor Ort.

Reicht ein Scan oder brauche ich das Original?

Das entscheidet die Behörde. Manche akzeptieren einen Scan, andere verlangen das Original mit Stempel und Unterschrift. Sie erhalten die Übersetzung als Scan per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich das beglaubigte Original per Post.

Muss ich vorher bei der Behörde nachfragen?

Das empfehlen wir. Die Behörde legt fest, welche Unterlagen, welche Form und welche Zusatznachweise sie verlangt. Teilen Sie uns die Anforderung in einer Notiz zur Bestellung mit, damit wir sie berücksichtigen können.

Was passiert, wenn eine Behörde die Übersetzung beanstandet?

Melden Sie sich bei uns und nennen Sie den Grund. Betrifft die Beanstandung die Übersetzung selbst, zum Beispiel eine Schreibweise, eine fehlende Angabe oder eine Formalie, passen wir sie an. Mehr dazu unter Qualität und Vertrauen.

Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine notarielle?

Nein. Beglaubigte Übersetzungen erstellen gerichtlich vereidigte Übersetzer. Eine notarielle Bestätigung wird nur in Sonderfällen verlangt, etwa von bestimmten ausländischen Behörden.

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