Was ist der Einbürgerungsantrag?

Der Einbürgerungsantrag bezeichnet den Wechsel einer anderer Nationaliät hin zur deutschen Staatsangehörigkeit unter Verlust der alten Nationalität. Dieser An-trag wird in Deutschland bei der für Ihren Wohnort verantwortlichen Einbürge-rungsbehörde gestellt und kann von Ihnen ab 16 Jahren selbstständig, davor von Ihren Eltern gestellt werden. Für die Einbürgerung müssen gewisse Voraussetzun-gen erfüllt sein wie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zur Zeit Ihrrer Antragstellung, die Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die einen dauer-haften Aufenthalt garantiert. Außerdem müssen Sie einen bestandenen Einbürge-rungstest über die Lebensverhältnisse in Deutschland und die deutsche Rechts-und Gesellschaftordnung, ausreichende, nachgewisenene Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, einen achtjähri-gen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, nur einen Ehepartner und keine Vor-strafen vorweisen können. Zudem wird die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit sowie die Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grund-gesetzes gefordert.

Folgende Dokumente werden also in Deutschland für die Stellung des Einbürge-rungsantrags benötigt:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Nachweis der Lebensunterhaltssicherung
  • Sprachzertifikat
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Unterschriebene Loyalitätserklärung
  • Meldebescheinigung
  • Aufenthaltstitel wie Blaue Karte EU oder Niederlassungserlaubnis
  • Eventuelle Integrationsleistungen oder Zertifikate

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Wozu braucht man einen Einbürgerungsantrag?

Der Einbürgerungsantrag kann beantragt werden, wenn Sie dauerhaft in Deutsch-land leben und noch kein deutscher Staatsbürger sind, als Flüchtling nach Deutschland kommen und ein Asylverfahren durchlaufen, einen deutschen (Ehe-) Partner haben und gemeinsam dauerhaft in Deutschland bleiben möchten oder aus beruflichen Gründen die Einbürgerung benötigen. Die Kosten des Einbürge-rungsantrags belaufen sich auf rund 255 Euro; werden minderjährige Kinder mit ihren Eltern zusammen eingebürgert, sinken die Kosten auf 51 Euro. Mit dem er-folgreichen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie die demokrati-schen Rechte Deutschlands wie zum Beispiel das Wahlrecht oder Freiheiten beim Reisen und der Arbeit.

Beglaubigte Übersetzungen für den Einbürgerungsantrag

Eine Übersetzung von Dokumenten in die deutsche Sprache ist für die Stellung des Einbürgerungsantrags für bestimmte Unterlagen verpflichtend. Dazu zählen die Geburtsurkunde, deine Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde, falls du verheira-tet beziehungsweise geschieden bist. Diese Urkunden müssen beglaubigt über-setzt werden, also durch einen vereidigten Übersetzer vollständig und originalge-treu von der Ausgangssprache ins Deutsche übertragen werden. Ein vereidigter Übersetzer kann das übersetzte Dokument durch seinen Stempel und seine Unter-schrift beglaubigen und auf diese Weise für die Behörde gültig machen. Weiterhin muss die Einbürgerungszusicherung in die Sprache des Heimatlandes übersetzt werden, um damit dem Land bestätigen zu können, dass man für die deutsche Staatsangehörigkeit berechtigt ist. Somit kann die Beantragung auf Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft erfolgen. Das Online-Übersetzungsbüro Linguation steht Ihnen mit seinen beeidigten Übersetzern bei der Übersetzung Ihrer Unterlagen gerne zur Seite, Sie müssen lediglich das gewünschte Dokument auf unserer Web-site hochladen, erhalten einen Preisvorschlag und können sich auf eine schnelle und professionelle Übersetzung verlassen!

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