Was ist der Einbürgerungsantrag?

Ein Einbürgerungsantrag bezeichnet den formellen Wechsel von einer anderen Staatsangehörigkeit zur deutschen Staatsbürgerschaft – in der Regel unter Aufgabe der bisherigen Nationalität. Der Antrag wird bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt und kann ab 16 Jahren selbstständig eingereicht werden; für jüngere Antragsteller übernehmen die Eltern die Antragstellung. Damit der Antrag erfolgreich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU), ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesene Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, ein bestandener Einbürgerungstest sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Ebenso sind ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, keine Vorstrafen sowie die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit erforderlich.

Welche Unterlagen brauche ich für den Einbürgerungsantrag?

Für die Antragstellung müssen verschiedene Nachweise bei der Behörde eingereicht werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Gültiger Personalausweis und Reisepass
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Sprachzertifikat (mindestens B1-Niveau)
  • Bestätigung des bestandenen Einbürgerungstests
  • Unterschriebene Loyalitätserklärung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Aufenthaltstitel (z. B. Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU)
  • Gegebenenfalls Nachweise über Integrationsleistungen oder Zertifikate

Benötigen Sie beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente?

SOFORT ANGEBOT

Wozu dient der Einbürgerungsantrag?

Ein Einbürgerungsantrag ist notwendig, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und deutsche Staatsbürgerrechte erwerben möchten. Er kann beispielsweise für anerkannte Flüchtlinge, für Personen mit einem deutschen Ehepartner oder auch aus beruflichen Gründen gestellt werden. Die Gebühren liegen derzeit bei rund 255 Euro pro Person, für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit den Eltern eingebürgert werden, bei 51 Euro. Mit erfolgreicher Einbürgerung erhalten Sie alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers – vom Wahlrecht über die Freizügigkeit innerhalb der EU bis hin zu erweiterten Arbeits- und Reisemöglichkeiten.

Beglaubigte Übersetzungen für den Einbürgerungsantrag

Viele ausländische Urkunden müssen für die Einbürgerung in einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Dazu zählen insbesondere Geburtsurkunden, Heirats- oder Scheidungsurkunden. Nur vereidigte Übersetzer dürfen solche Dokumente anfertigen und mit Stempel und Unterschrift beglaubigen, damit sie von den Behörden anerkannt werden. Darüber hinaus wird häufig die Einbürgerungszusicherung in die Sprache des Herkunftslandes übersetzt, um die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zu beantragen. Bei Linguation können Sie Ihre Dokumente bequem online hochladen, erhalten sofort ein unverbindliches Preisangebot und profitieren von schnellen sowie rechtssicheren Übersetzungen durch erfahrene beeidigte Übersetzer.