Diese Übersetzungen kann das Jobcenter verlangen

Die Aufgabe des Jobcenters ist es, Arbeitslosen bei der Suche nach einer neuen Stelle behilflich zu sein. Besonders Personen, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache ist, stehen hier vor einigen Herausforderungen. Um Sie angemessen vermitteln zu können, benötigt die Bundesagentur für Arbeit nämlich einige Unterlagen. Zu diesen gehören Abschlusszeugnisse (beispielsweise Schulabschluss, Bachelor-, Master- oder Diplomzeugnis), Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und manchmal auch Identitätsnachweise. Befinden Sie sich bereits in der Bewerbungsphase, brauchen Sie vermutlich auch Hilfe bei der Übersetzung Ihres Lebenslaufs, des Anschreibens und sonstiger Dokumente, die bei einer Bewerbung verlangt werden. Unsere Online-Übersetzungsagentur übernimmt diese Aufträge jederzeit und gibt sie an qualifizierte Übersetzer weiter.

Hochqualifizierte Übersetzer für Ihre Jobcenter-Unterlagen

Linguation arbeitet ausschließlich mit nachweislich ausgebildeten Übersetzer zusammen, die ihre Sprachen auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. In unserer Datenbank finden sich Übersetzer für nahezu alle Sprachen: Von Englisch über Spanisch oder Türkisch bis hin zu Arabisch, Bulgarisch oder Vietnamesisch. Dabei achten wir immer darauf, Übersetzer auszuwählen, die sich auf die Ansprüche Ihres Auftrags spezialisiert haben. Im Falle von Übersetzungen, die das Jobcenter fordert, handelt es sich dabei meist um amtliche Dokumente und Bewerbungsunterlagen. Neben einer eigehenden Kontrolle über die Fähigkeiten unserer Übersetzer garantieren wir durch laufendes Kundenfeedback auch gleichbleibend hohe Leistungen und somit qualitativ erstklassige Übersetzungen.

Beglaubigte Übersetzungen für das Jobcenter

Wenn Sie eine Übersetzung für die Bundesagentur für Arbeit benötigen, wird diese in der Regel beglaubigt sein müssen. Eine amtliche oder beglaubigte Übersetzung kann nur von vereidigten oder beeidigten Übersetzer gegen eine Gebühr vorgenommen werden. Diesen Service bietet unser Übersetzungsdienst ebenfalls unkompliziert online an. Linguation trägt dabei die Versandkosten für die Originaldokumente.

Jobcenter kann die Kosten für die Übersetzung übernehmen

Die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist es, Menschen eine Tätigkeit zu vermitteln, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Im Zuge dessen dürfen Personen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, nicht benachteiligt werden und haben daher Anspruch auf Übersetzungsdienstleistungen. Das gilt auch für Unterlagen, die für eine Bewerbung benötigt werden, zum Beispiel Abschlusszeugnisse aus Ihrem Heimatland. Ein Anspruch kann übrigens auch für Deutsche bestehen, wenn diese im Ausland eine bessere Chance auf ein Anstellung haben und daher Ihre Unterlagen in eine andere Sprache übersetzen lassen müssen. Bevor Sie jedoch eine Übersetzung in Auftrag geben, sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen. Hierfür brauchen Sie ein Angebot eines Übersetzungsanbieters. Linguation stellt Ihnen gerne ein individuelles und unverbindliches Angebot zur Vorlage beim Jobcenter aus. Kontaktieren Sie uns einfach bequem online und lassen Sie uns Ihre benötigten Unterlagen zukommen, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das Sie meist bereits innerhalb einer Stunde (werktags 9:00 – 18:00 Uhr) erhalten.

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