Am 1. Juni 2024 ist die sogenannte Chancenkarte in Deutschland neu in Kraft getreten, die vor allem für Fachkräfte aus dem Ausland und entsprechende deutsche Unternehmen interessant ist, denn mit dieser neuen Regelung des Fachkräfteinwanderungsgesetzes soll aktiv gegen den Fachkräftemangel im eigenen Land vorgegangen werden. Die Chancenkarte ist zunächst für ein Jahr gültig, kann danach aber unter günstigen Bedingungen um zwei Jahre verlängert werden.

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Wie funktioniert die Chancenkarte und wer braucht sie?

Die Chancenkarte ermöglicht es in Zukunft auch Arbeitskräften aus Drittländern einfacher nach Deutschland zu kommen und hier eine anerkannte Arbeit zu finden. Dafür müssen diese Personen bestimmte Kriterien einhalten wie finanzielle Absicherung, Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau und einen Hochschulabschluss beziehungsweise eine mindestens zweijährige Ausbildung im Herkunftsland, um den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft in der Heimat stellen zu können. Dann werden sie in einem Punktesystem bewertet, für einen Arbeitsplatz müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden; mit einem anerkannten Abschluss kann die Chancenkarte sofort an die Fachkraft vergeben werden. Hierfür ist kein fester Arbeitsvertrag notwendig. Die Vergebung der jeweiligen Punkte ergibt sich zudem ausfolgenden Faktoren: Berufserfahrung, (gleichwertige) Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Erfahrung in Mangelberufen, Alter, Bezug zu Deutschland sowie finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Welche Vorteile bietet die Chancenkarte?

Die neue Chancenkarte bietet als erstes einen einfacheren Einstieg ins Berufsleben in Deutschland und stellt einen neuen Weg zur Einreise nach Deutschland dar. Arbeitsuchende haben nun für ihre Jobsuche statt 3 Monaten bis zu einem Jahr Zeit und können in diesem Zeitraum in Minijobs/Teilzeit arbeiten oder eine zweiwöchige Probearbeit je Arbeitsgeber absolvieren. Außerdem dürfen Sie bis zu 1000 Euro Einkommen pro Monat verdienen, erhalten die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts nach einem Jahr und die Chance einen qualifizierten Teilzeit- oder Vollzeitjob zu bekommen. Unternehmen können in der Folge also schneller und unkomplizierter geeignete Fachkräfte anstellen, oft werden auch Sprachkurse zur besseren Integration ermöglicht. Weiterhin steht Firmen nun ein größerer und neuer Bewerberpool von qualifizierten Arbeitskräften zur Verfügung, Verträge können sogar schon vor der Einreise abgeschlossen werden und es gibt zukünftig weniger Bürokratieaufwand, da kein Genehmigungsverfahren mehr durch die Arbeitsagentur erfolgen muss.

Welche Unterlagen müssen für die Chancenkarte beglaubigt und übersetzt werden?

Für die Chancenkarte müssen je nach Herkunftsland bestimmte Dokumente übersetzt und /oder beglaubigt werden, die die Fachkraft und entsprechende Familienangehörige besitzen sollten. Dazu zählen Übersetzungen von Führerschein, Diplomen oder Zertifikaten, auch Sprachnachweise, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden. Wenn Sie eine in Deutschland anerkannte Hochschulbildung oder Berufsausbildung vorweisen können, müssen Sie folgende Unterlagen vorzeigen: Reisepass, biometrisches Foto für das Visum, ein Bildungsdiplom, eine Versicherung und ein ausgefülltes Formular für den nationalen Visa-Antrag

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