Welche Voraussetzungen gelten für die Eheschließung zwischen deutschen und ausländischen Personen?
Wenn ein deutscher und ein ausländischer Partner in Deutschland heiraten möchten, gelten je nach Herkunft unterschiedliche Vorschriften. Kommt der Partner aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem EFTA-Land (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz), ist die Eheschließung in der Regel unkompliziert. Für Partner aus Drittstaaten ist dagegen ein nationales Visum erforderlich, das zunächst drei Monate gültig ist und auf bis zu sechs Monate verlängert werden kann. Zudem verlangt das Standesamt häufig ein Ehefähigkeitszeugnis, das bestätigt, dass der Ehe keine rechtlichen Hindernisse im Heimatland entgegenstehen. Auch das Namensrecht unterscheidet sich international – in Deutschland muss dies daher vorab geklärt werden. Eine standesamtliche Trauung ist immer erforderlich, um die Ehe rechtsverbindlich zu machen, auch wenn zusätzlich eine kirchliche Trauung möglich ist.
Rechtliche Auswirkungen einer binationalen Ehe
Nach einer Eheschließung in Deutschland gilt deutsches Eherecht. Das Erbrecht richtet sich zunächst nach der Staatsangehörigkeit des ausländischen Partners, kann jedoch durch eine Vereinbarung auch dem deutschen Recht angepasst werden. Mit der Heirat erhält der ausländische Ehepartner in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Jahren sowie eine Arbeitserlaubnis. Danach ist eine Verlängerung möglich. Im Falle einer Scheidung kommt ebenfalls deutsches Recht zur Anwendung.
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SOFORT ANGEBOTWarum sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich?
Das Standesamt akzeptiert Unterlagen aus dem Ausland nur dann, wenn sie von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen und mit Stempel sowie Unterschrift beglaubigt wurden. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass das Dokument vollständig und inhaltlich korrekt wiedergegeben wurde. Typische Unterlagen, die eine beglaubigte Übersetzung erfordern, sind:
- Geburtsurkunde
- Reisepass oder Personalausweis (beglaubigte Kopie beim ausländischen Partner)
- Ehefähigkeitszeugnis
- Sterbeurkunde eines verstorbenen Ehepartners (falls zutreffend)
- Beglaubigte Scheidungsurkunde (bei geschiedenen Partnern)
- Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Partners
Zusätzliche Unterlagen für das Heiratsvisum
Für die Beantragung eines Heiratsvisums sind außerdem folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Reisepass
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Anmeldung zur Eheschließung
- Biometrische Passfotos
- Kopie des Ausweises des deutschen Partners
- Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens A1-Niveau)
- Nachweis einer internationalen Krankenversicherung
- Kopie des Mietvertrags des deutschen Partners
Damit Ihre Hochzeit reibungslos verläuft, sollten Sie frühzeitig alle Unterlagen zusammentragen und die erforderlichen beglaubigten Übersetzungen anfertigen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag beim Standesamt vollständig und rechtsgültig ist.


