Was ist die Approbation?

Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung eines Heilberufs und wird nach abgeschlossenem Medizinstudium und fachbezogener Ausbildung benötigt. Sie ist verpflichtend für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte und Psychotherapeuten. Ohne Approbation dürfen Sie Ihre Facharztausbildung nicht beginnen und sich nicht offiziell Arzt oder Ärztin nennen. Zudem ist der Beitritt zur Ärztekammer erforderlich. Die Approbationsordnung regelt auch den Erhalt von Sach- und Geldleistungen im praktischen Jahr. Für die Beantragung der Approbation müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Abgeschlossene ärztliche Ausbildung und bestandene Prüfungen
  • Absolviertes praktisches Jahr

Die Kosten für den Antrag liegen je nach Bundesland und Verwaltungsaufwand zwischen 150 und 1.000 Euro. In der Regel erfolgt die Erteilung rund vier Wochen nach Antragstellung. Mit der Approbation erhalten Sie Vorteile wie den Ärzteausweis, steuerliche Vergünstigungen, Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung und Zugang zu Fort- und Weiterbildungen. Für Ärzte aus dem Ausland stellt sich zudem die Frage der Anerkennung ihrer Abschlüsse. Bei EU-Abschlüssen erfolgt dies in der Regel unkompliziert. Bei Drittstaaten müssen eine Gleichwertigkeitsprüfung und eine Fachsprachenprüfung bestanden werden. Mit der Approbationsurkunde dürfen Sie den Beruf in ganz Deutschland zeitlich unbegrenzt und eigenverantwortlich ausüben.

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Welche Unterlagen benötige ich für die Approbation?

Für den Antrag auf Approbation sind folgende Dokumente bei der zuständigen Behörde einzureichen:

  • Approbationsantrag
  • Straffreiheitserklärung
  • Geburtsurkunde (beglaubigt)
  • Eheurkunde (falls zutreffend)
  • Lebenslauf mit Ausbildungsnachweisen
  • Identitätsnachweis und Staatsangehörigkeitsnachweis (beglaubigt)
  • Gesundheitszeugnis
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Amtlich beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses
  • Promotions- oder Ehrenurkunde (falls vorhanden)

Beglaubigte Übersetzungen für die Approbation

Viele dieser Unterlagen müssen Sie in beglaubigter Form oder – wenn sie im Ausland ausgestellt wurden – zusätzlich in beglaubigter Übersetzung einreichen. Dazu zählen etwa Examenszeugnisse, Geburtsurkunden oder Identitätsnachweise. Ärzte aus dem Ausland benötigen häufig auch eine Übersetzung ihres Curriculums ins Deutsche, um die Approbation zu erhalten. Damit die Unterlagen von den Behörden anerkannt werden, sollten beglaubigte Übersetzungen ausschließlich von einem professionellen Übersetzungsbüro wie Linguation erstellt werden. So ist eine hohe Qualität, formale Korrektheit und die rechtliche Anerkennung Ihrer Dokumente gewährleistet.