Wann eine Übersetzung des Willen ratsam ist

Der Letzte Wille oder das Testament legt fest, wie mit Ihrem Besitz, zum Beispiel dem Vermögen, Immobilien, oder auch Ihren persönlichen Gegenständen nach Ihrem Tod verfahren werden soll. Darin kann festgelegt werden, welche Personen was oder wie viel erben oder ob Sie zum Beispiel einen Teil Ihres Nachlasses einer Stiftung zukommen lassen möchten. Beim Letzten Willen handelt es sich um ein sehr sensibles und persönliches Dokument, das mit entsprechender Sorgfalt behandelt werden sollte. Eine Übersetzung dieses Testaments sollte also dann in Erwägung gezogen werden, wenn Gefahr besteht, dass ansonsten nicht nach Ihrem Letzten Willen mit Ihrem Besitz umgegangen wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ausgewandert sind und den Letzten Willen nicht in der dortigen Landessprache verfasst haben oder Familie haben, die nicht die selbe Muttersprache spricht wie Sie. In diesen Fällen ist Linguation ein zuverlässiger Ansprechpartner für Sie. Wir fertigen zuverlässig eine professionelle und qualitativ hochwertige Übersetzung Ihres Testaments an.

Professionelle, muttersprachliche Übersetzer

Unsere Übersetzungsagentur arbeitet nur mit muttersprachlichen Übersetzer zusammen, die zudem eine lückenlose Ausbildung in der Übersetzungswissenschaft vorweisen können. Sie beherrschen ihre Sprachen einwandfrei und verfügen über ein feines Sprachgefühl, welches präzise und treffende Formulierungen garantiert. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr letzter Wille zuverlässig und fehlerfrei übersetzt wird. Diesen Service bieten wir durch unsere umfangreiche Datenbank für die verschiedensten Sprachen, von Englisch, Spanisch oder Französisch, Griechisch, Polnisch oder Rumänisch über Bulgarisch, Türkisch oder Russisch bis hin zu Chinesisch, Arabisch oder Farsi. Gerne bearbeiten wir Ihren Auftrag auch als Expressübersetzung – bei selbstverständlich gleichbleibend hoher Qualität.

Beglaubigte Übersetzungen Ihres Letzten Willens

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie Ihr Testament notariell beglaubigen lassen. So kann zum einen ausgeschlossen werden, dass das Testament konform mit geltendem Erbrecht ist, zum anderen können so eventuelle Familienstreitigkeiten verhindert oder schneller beigelegt werden. Benötigen Sie zudem eine Übersetzung des Willens, ist es ratsam, auch diese beglaubigen zu lassen, sodass der/die Übersetzer für die Richtigkeit bürgt. Eine beglaubigte Übersetzung Ihres Willens kann nur durch vereidigte Übersetzer ausgestellt werden. Diesen Service stellt unser Übersetzungsdienst gegen eine geringe Gebühr für Sie zur Verfügung, dabei trägt Linguation die Versandkosten für die Originaldokumente an Sie.

Was kostet es, den Letzten Willen übersetzen zu lassen?

Die Kosten für die Übersetzung Ihres letzten Willens hängen zunächst von der Wortanzahl ab. Je länger und detaillierter Ihr Dokument ist, desto mehr Aufwand ist auch mit der Übersetzung verbunden. Ein zweiter Faktor ist die Sprachkombination, denn Sprachen wie Englisch oder Italienisch sind beispielsweise etwas günstiger als solche wie Japanisch oder Hindi, da es für erstere mehr Übersetzer auf dem deutschen Markt gibt. Einen konkreten Preisvorschlag für die Übersetzung Ihres Letzten Willens erhalten Sie über unseren Linguation Preiskalkulator. Dieser berechnet nach Eingabe von Ausgangs- und Zielsprache, Art des Dokuments und Option zur Beglaubigung die Gesamtkosten sowie einen zeitnahen Liefertermin. Überzeugt Sie dieses Angebot, können Sie umgehend online bestellen. Die beglaubigte Übersetzung Ihres Letzten Willens erhalten Sie binnen kürzester Zeit per Mail und bald darauf beglaubigt per Post.

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