Was ist die Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt und wann muss diese übersetzt werden?

Wird man im Ausland geboren, hat aber (etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit mindestens eines Elternteils) die deutsche Staatsbürgerschaft, besteht Anspruch auf die Nachbeurkundung der Geburt, also auf die Ausstellung einer Geburtsurkunde durch ein deutsches Standesamt. Fristen gibt es dabei nicht. Der Antrag auf Nachbeurkundung kann dabei sowohl von den Eltern als auch vom Kind selbst und darüber hinaus dessen letztem (Ehe-)Partner oder dessen Kindern beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Gibt es keinen deutschen Wohnsitz, kann der Antrag über die Botschaft beziehungsweise das nächste Konsulat abgewickelt werden. Da eine solche Nachbeurkundung oft im Rahmen eines Umzugs in ein anderes Land, also einer Aus- oder Einwanderung und oft einer damit verbundenen Einbürgerung gefordert wird, muss diese Nachbeurkundung nicht selten im Anschluss in eine andere Sprache übersetzt werden. Hier ist Linguation Ihr zuverlässiger Ansprechpartner: Wir übersetzen die Geburtsurkunde professionell in die von Ihnen benötigte Sprache, beispielsweise Englisch, Französisch, Russisch, Italienisch, Portugiesisch, Türkisch, Chinesisch, Bulgarisch, Spanisch oder Griechisch – durch unseren effizienten Online-Übersetzungsservice zu stets fairen Preisen.

Professionell ausgebildete Übersetzer für Ihre Nachbeurkundung

Unsere Übersetzungsagentur setzt auf ein weltweites Netzwerk aus professionellen Übersetzer für die unterschiedlichsten Sprachen und Fachbereiche. Hierfür prüfen wir unsere Übersetzer mittels eines dreistufigen Bewerbungsverfahrens. Zusätzliche Qualitätssicherung durch ein abschließendes Lektorat garantiert zusätzlich, dass Sie sich bei Linguation stets auf erstklassige Leistungen verlassen können. Dabei bietet unser Übersetzungsdienst zuverlässige Übersetzungen auch von wichtigen amtlichen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden oder Grundbucheinträgen an – selbstverständlich auch in Form von Nachbeurkundungen.

Nachbeurkundung der Auslandsgeburt beglaubigt übersetzen lassen

Mit einer beglaubigten Übersetzung bürgt der/die Übersetzer dafür, dass die Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt. Eine Beglaubigung ist für amtliche Angelegenheiten und Behördengänge oft Voraussetzung, damit das Dokument akzeptiert wird, daher ist es ratsam, wichtige Dokumente wie Geburtsurkunden (das gilt auch für Nachbeurkundungen) beglaubigt übersetzen zu lassen. Doch nicht alle Übersetzer sind befugt, beglaubigte Übersetzungen durchzuführen. In Deutschland dürfen dies nur beeidigte Übersetzer tun. Bei Linguation haben Sie jedoch die Möglichkeit, unseren Beglaubigungsservice bequem während des Bestellvorgangs auszuwählen. Unser System vergibt den Auftrag anschließend an eine befugte Person. Die beglaubigte Übersetzung der Nachbeurkundung erhalten Sie anschließend im Original per Post.

Was kostet die Übersetzung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

Da es sich auch bei der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt um eine standardisierte Geburtsurkunde handelt, fallen hier grundsätzlich keine allzu hohen Übersetzungskosten an. Dennoch haben sowohl die Sprachkombination als auch eventuell benötigte Zusatzoptionen, etwa die beglaubigte Übersetzung oder – in dringenden Fällen – unser ExpressÜbersetzungsservice einen Einfluss auf die Preisgestaltung. Welche Kosten genau auf Sie zukommen erfahren Sie mit wenigen Klicks über unseren Linguation Preisrechner. Laden Sie die Nachbeurkundung einfach hier hoch und füllen Sie das Formular entsprechend Ihrer Bedürfnisse aus. Ihnen wird umgehend ein Kostenvoranschlag angezeigt, der auch ein verbindliches Lieferdatum enthält. Sagen Ihnen unsere Konditionen zu, können Sie sofort bestellen und sicher zum Beispiel mit Klarna oder PayPal bezahlen. Über unser Translation-Tracking-System können Sie dann den Fortschritt Ihrer Bestellung jederzeit online einsehen. Die beglaubigte Übersetzung der Nachbeurkundung der Auslandsgeburt stellen wir Ihnen abschließend per E-Mail oder als beglaubigtes Original mit einer Versanddauer von etwa zwei Werktagen per Post zu.

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