Wann sollte eine Gründungsurkunde übersetzt werden?

Eine Gründungsurkunde wird ausgestellt, wenn eine neue Gesellschaft gegründet wird. Dabei gibt es öffentliche Gründungsurkunden, die notariell beglaubigt sein müssen, und privatschriftliche Gründungsurkunden. In Gründungsurkunden werden der Name der Gesellschaft oder des Vereins festgehalten, außerdem das Gründungsdatum, der Gründungsort und oft auch der Zweck oder weitere vertragliche Vereinbarungen. Manchmal sind hierbei Parteien beteiligt, die verschiedene Sprachen sprechen. Dann sollte die Gründungsurkunde professionell übersetzt werden. Unser Online-Übersetzungsbüro ist hierbei der richtige Partner für Sie, wir übersetzen Ihre Gründungsurkunde professionell und zuverlässig in die von Ihnen gewünschte Sprache – beispielsweise Englisch, Spanisch, Arabisch, Italienisch, Türkisch, Niederländisch, Russisch, Deutsch, Französisch oder Portugiesisch.

Übersetzung von Gründungsurkunden durch kompetente Übersetzer

Die Übersetzer, die für unsere Übersetzungsagentur arbeiten, haben ein dreistufiges Bewerbungsverfahren absolviert, in dessen Rahmen sie das während ihrer Ausbildung erworbene Wissen und hervorragende Sprachkenntnisse unter Beweis stellen mussten. So hat sich Linguation ein weltweites Netzwerk aus qualifizierten Übersetzer für die verschiedensten Sprachen und Fachbereiche aufgebaut, darunter auch für amtliche Dokumente wie Urkunden – und dabei im speziellen auch Gründungsurkunden. Vor allem bei öffentlichen Gründungsurkunden kommt es darauf an, auch rechtliche Vertragsklauseln korrekt zu übersetzen. Hier können Sie sich stets auf unsere Spezialist/innen verlassen. Ein abschließendes, unabhängiges Lektorat garantiert die Qualität unserer Übersetzung zusätzlich.

Gründungsurkunde beglaubigt übersetzen lassen

Notariell beglaubigte, öffentliche Gründungsurkunden sollten Sie auch immer beglaubigt übersetzen lassen, doch auch für alle anderen Gründungsurkunden gilt: Eine beglaubigte Übersetzung wirkt immer seröser und kann außerdem auch – falls es einmal nötig sein sollte – bei Ämtern und Behörden vorgelegt werden. Mit einer beglaubigten Übersetzung bürgen die Übersetzer dafür, dass die Übersetzung korrekt angefertigt wurde und dem Original entspricht. In Deutschland dürfen jedoch nur vereidigte oder beeidigte Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung ausstellen. Doch auch diesen Übersetzungsservice bietet Linguation unkompliziert für Sie an: Wählen Sie die Beglaubigungsoption einfach während des Bestellvorgangs aus. Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Gründungsurkunde erhalten Sie dann im Original per Post.

Was kostet die Übersetzung einer Gründungsurkunde?

Gründungsurkunden sind meist – insofern sich nicht zusätzliche längere Klauseln darin befinden – eher kurze und einfach zu übersetzende Dokumente, die dadurch nicht allzu hohe Kosten verursachen. Für Gründungsurkunden, die jedoch auch Vertragsklauseln beinhalten, sollte jedoch auf juristische Übersetzer zurückgegriffen werden. Auch die Sprachkombination hat Einfluss auf den Preis, denn für manche Sprachen gibt es weniger, für andere mehr qualifizierte Übersetzer. Nicht zuletzt müssen auch eventuell die Beglaubigungsoption oder unser Expressübersetzungsservice berücksichtigt werden. Sie erhalten jedoch mit nur wenigen Klicks eine Übersicht über die Gesamtkosten, indem Sie Ihre Gründungsurkunde über unseren Linguation Preisrechner hochladen und das Formular entsprechend ausfüllen. Überzeugt von unserem Angebot und dem zeitnahen Liefertermin? Bestellen Sie sofort, zahlen Sie bequem, zum Beispiel mit Klarna oder PayPal, und verfolgen Sie den Fortschritt Ihres Auftrags über unser Translation-Tracking-System jederzeit online. Spätestens zum vereinbarten Lieferdatum erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Gründungsurkunde per Mail oder mit einer Versanddauer von etwa zwei Werktagen als beglaubigtes Original mit der Post.

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