Wann ein Endbeschluss übersetzt werden muss

Ein Endbeschluss ist im österreichischen Recht eine gerichtliche Entscheidung, das quasi wie ein Urteil wirkt, da die wesentlichen Urteilsmerkmale enthalten sind. Mit einem Rekurs/Einspruch kann gegen diesen Endbeschluss vorgegangen werden. Sind internationale Parteien an dem Verfahren beteiligt oder beherrscht man die deutsche Sprache nicht ausreichend genug, um die juristischen Formulierungen in vollem Umfang zu verstehen, sollte der Endbeschluss professionell übersetzt werden. Linguation erledigt dies unkompliziert und zuverlässig für Sie: Unsere juristischen Übersetzer übertragen den Endbeschluss in die von Ihnen gewünschte Sprache, zum Beispiel Französisch, Türkisch, Englisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Russisch oder Griechisch.

Juristische Übersetzer für Ihren Endbeschluss

Bei einem Endbeschluss handelt es sich um ein amtliches Dokument, welches in juristischem Stil verfasst ist und entsprechend Fachvokabular und bestimmte Formulierungen enthält. Dies ist nicht nur bereits für Muttersprachler oft schwierig zu verstehen, sondern stellt auch Übersetzer nicht selten vor Herausforderungen. Daher werden juristische Dokumente wie gerichtliche Unterlagen – und somit auch der Endbeschluss – bei Linguation ausschließlich von juristischen Übersetzer übersetzt. Diese verfügen neben ihrer Ausbildung zum/zur Übersetzer auch über Zusatzausbildungen oder Berufserfahrung im Bereich Jura und sind somit qualifiziert, diese Art von Dokumenten zu übersetzen. Unser Übersetzungsbüro stellt dies durch ein dreistufiges Bewerbungsverfahren sicher, bei dem wir unsere Übersetzer eingehend auf ihre Kenntnisse und Fähigkeiten prüfen. Für zusätzliche Qualitätssicherung sorgt unser Vier-Augen-Prinzip: Jeder Auftrag wird durch ein unabhängiges Lektorat nochmals genau korrigiert, sodass Sie sich auf einwandfreie Übersetzungen verlassen können – auch bei anspruchsvollen juristischen Fachübersetzungen wie Endbeschlüssen.

Endbeschluss beglaubigt übersetzen lassen

Da es sich bei einem Endbeschluss um ein gerichtliches Dokument handelt, sollte die Übersetzung beglaubigt erfolgen. So bürgt der/die Übersetzer für die Übereinstimmung mit dem Original. Außerdem kann das Dokument so bei anderen Ämtern vorgelegt werden. Beglaubigte Übersetzungen dürfen jedoch nur von vereidigten Übersetzer angefertigt werden. Bei unserer Übersetzungsagentur können Sie jedoch unkompliziert einen Beglaubigungsservice dazubuchen, wenn Sie unser Online-Bestellformular nutzen. Wir leiten Ihren Auftrag dann an eine/n unserer vereidigten Übersetzer weiter und Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung des Endbeschlusses im Original per Post – Linguation übernimmt dabei die Versandkosten.

Was kostet die Übersetzung eines Endbeschlusses

Hier kommt es zunächst auf die Länge des Dokuments an: Je kürzer es gehalten ist, desto günstiger ist folglich die Übersetzung. Auch die Sprachkombination spielt eine Rolle, denn für manche Sprachen gibt es mehr, für andere weniger qualifizierte Übersetzer. Da Endbeschlüsse jedoch von juristischen Übersetzer übertragen werden, fallen hier aufgrund der Fachkenntnisse etwas höhere Raten an. Auch die Beglaubigungsgebühr oder unser Expressübersetzungsservice sind bei Bedarf zu berücksichtigen. Über unseren Linguation Preisrechner können Sie die genauen Übersetzungskosten sofort einsehen. Laden Sie dazu einfach den Endbeschluss hoch und füllen Sie das Formular nach Ihren Wünschen aus. Ihnen werden umgehend ein individuelles Angebot und ein festes Lieferdatum angezeigt. Überzeugt? Mit wenigen Klicks können Sie die Bestellung abschließen. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung des Endbeschlusses dann binnen kürzester Zeit per Mail oder als beglaubigtes Original auf dem Postweg.

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