Wann eine Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft übersetzt werden sollte

Mit einer Annahme der Erbschaft bestätigt man, dass man ein zugeschriebenes Erbe annimmt, es also erhalten möchte. Bei einer Ausschlagung der Erbschaft hingegen lehnt man diese entsprechend ab. Grund für eine Ablehnung ist zum Beispiel oft eine Überschuldung der verstorbenen Person, man würde also ihre Schulden erben. Nimmt man ein Erbe an, werden sämtliche daraus entstehenden Rechte und Pflichten übertragen. Erhält man das Erbe einer im Ausland lebenden Person, muss diese Annahme oder Ausschlagung der Erbschafft jedoch meist professionell übersetzt werden, um rechtliche Verbindlichkeit zu gewährleisten. Hier ist Linguation Ihr zuverlässiger und erfahrener Ansprechpartner: Unser Übersetzungsbüro fertigt juristische Fachübersetzungen, unter welche auch Annahmen und Ausschlagungen von Erbschaften gehören, in für nahezu jede Sprache kompetent und unkompliziert online an. Wir übersetzen die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft unter anderem auf: Portugiesisch, Arabisch, Englisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Niederländisch, Griechisch, Italienisch, Rumänisch, Griechisch und noch viele mehr.

Juristische Übersetzer für Ihre Annahme/Ausschlagung der Erbschaft

Bei einer Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft handelt es sich um ein offizielles und rechtlich bindendes Dokument, weswegen es von juristischen Übersetzer übersetzt werden sollte, die mit dem entsprechenden Vokabular und den rechtlichen Hintergründen vertraut sind. Unser Übersetzungsdienst arbeitet mit juristischen Übersetzer für die unterschiedlichsten Sprachen zusammen, welche unser dreistufiges Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert und ihre Qualifikationen somit unter Beweis gestellt haben. Sie verfügen nicht nur über eine umfassende Ausbildung im Bereich der Translationswissenschaften, sondern auch über relevante Kenntnisse der Rechtssysteme der entsprechenden Länder. Für zusätzliche Qualitätssicherung setzt unsere Übersetzungsagentur auf das Vier-Augen-Prinzip: Jeder Auftrag wird durch ein unabhängiges Lektorat geprüft. So garantieren wir höchste Übersetzungsqualität, insbesondere für wichtige Dokumente wie die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.

Annahme/Ausschlagung der Erbschaft beglaubigt übersetzen lassen

Sowohl Ausschlagungen als auch Annahmen einer Erbschaft sind rechtlich relevante Dokumente von großer Wichtigkeit, die erhebliche Folgen mit sich ziehen können. Daher sollte eine Übersetzung stets beglaubigt erfolgen, um so von ausländischen Behörden akzeptiert zu werden. Eine Beglaubigung der Übersetzung bestätigt, dass diese dem vorgelegten Originaldokument entspricht, dabei darf jedoch eine solche Beglaubigung auf eine Übersetzung in Deutschland nur von vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Unser Übersetzungsdienst arbeitet mit solchen qualifizierten Übersetzer zusammen, sodass Sie die Beglaubigungsoption einfach während des Bestellvorgangs beantragen können. Wir stellen Ihnen die beglaubigte Übersetzung der Erbschaftsausschlagung oder Annahme im Anschluss im Original per Post zu.

Was kostet die Übersetzung einer Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft?

Wie bei jedem Dokument kommt es auch bei der Ausschlagung oder Annahme einer Erbschaft auf den Umfang, den Schwierigkeitsgrad und die Sprachkombination an. Auch Faktoren wie ein eventueller Beglaubigungsservice oder – in dringenden Fällen – unser Expressübersetzungsdienst beeinflussen den genauen Preis. Daher berechnen wir bei Linguation alle Kosten individuell über unseren Linguation Preisrechner. Laden Sie hier einfach Ihr Dokument hoch, wählen Sie die juristische Fachübersetzung und Ihre benötigte Sprachkombination aus und Sie erhalten sofort ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot und einen voraussichtlichen Liefertermin. Sind Sie von unserem Service und unseren Konditionen überzeugt, können Sie gleich bestellen, sicher mit einer Methode Ihrer Wahl bezahlen und den Fortschritt Ihres Auftrags im Anschluss über das Translation-Tracking-System nachverfolgen. Die beglaubigte Übersetzung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft stellen wir Ihnen pünktlich per E-Mail oder, falls benötigt, als beglaubigtes Original auf dem Postweg mit einer Versanddauer von etwa zwei Werktagen zu.

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